Mit Verordnung (EG) Nr. 274v2008
wurde unter anderem die Wertgrenze für die so
genannten Kleinsendungen (Artikel 27 der
Verordnung (EWG) Nr. 918 83 – ZollbefreiungsVO)
auf
150 Euro angehoben.
Bislang wurden bereits bei Sendungen,
deren Wert über
22 Euro lag Einfuhrabgaben fällig.
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