Wichtige GesetzesänderungDer Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums und damit die nationale Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie verabschiedet. Das Gesetz soll den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern und das geistige Eigentum stärken. Der Schutz von kreativem Schaffen sei gerade für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland von herausragender Bedeutung, begründete Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Novellierung der bisher geltenden Regelungen.
Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 100 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stelle man andererseits sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen werde. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolge, sei künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt, kommentierte Zypries die zweite wesentliche Änderung der Novelle.
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